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Wissenswertes zur Feststellung des Pflegegrades

Maßstab zur Feststellung des Pflegegrades ist die Selbstständigkeit eines Menschen. Wie die Begutachtung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Pflegebegutachtung des MDK

Leistungen

Wenn Sie Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 erhalten haben, können Sie zwischen folgenden Leistungen wählen:

  • Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst (Sachleistung)
  • Pflegegeld von der Pflegekasse (Geldleistung)
  • Kombination aus Sach- und Geldleistung (Kombinationsleistung)

Wenn Sie nur das Pflegegeld beantragen, muss der Gutachter des MDK darüber entscheiden, ob die Pflegeperson (Angehöriger, Nachbar, etc.) in der Lage ist, die notwendigen Hilfestellungen fachgerecht zu leisten.

Nehmen Sie die Geldleistung in Anspruch, muss nach §37,3 SGB XI in regelmäßigen Abständen ein Qualitätsnachweis durch einen Pflegedienst erbracht werden.

Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

Übersicht Preise

Pflege Grad Geldleistung (ambulant) Sachleistung (ambulant) Entlastungsbetrag (Ambulant)
PG 1     125 €
PG 2 316 €    689 € 125 €
PG 3 545 € 1.298 € 125 €
PG 4 728 € 1.612 € 125 €
PG 5 901 € 1.995 € 125 €

(Änderungen vorbehalten)

DUOmed - Scholl´s Pflegedienst in Soest

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Pflege- und Betreuungsdienst
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